Einwendungen

Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Die Pläne zum Ausbau der Autobahn A100 lagen bis zum 9.4.2009 im Rathaus Treptow und im Rathaus Neukölln aus. Jeder kann aber bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23. April 2009 (Posteingang beim Senat!) seine Einwendung einsenden.
Anschrift:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
– Referat GR B –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Fax: 030 9012-3712
Sie können Ihren Einspruch auch in den Auslegungsstellen abgeben. Auf einer Kopie der Einwendung können Sie sich die Abgabe bestätigen lassen oder die Einwendungen faxen. Eine E-Mail wird nicht als Einwendung akzeptiert.

Alle Berliner können (auch ohne Einsicht in die Autobahn-Planungsunterlagen) Einwände scheiben. Sie müssen nur Ihre eigene Betroffenheit zum Ausdruck bringen.
Hier ein paar Hinweise, wie sie recht schnell Ihre Einwendung fertig stellen: Einwendungshilfen (PDF)
und ein Beispiel eines Einwendungsformulares (PDF) und im Word-Format

Näheres zum Thema Einwendungen gegen die Stadtautobahn A100 (PDF).

Wenn Sie sich über die aktuellen Lärm- oder Feinstaubwerte in Ihrem Wohnumfeld infomieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Seiten des Umweltatlas vom Berliner Senat. Dort können Sie Hausnummer-genau ihre Werte sehen:
Lärm / Feinstaub

Wir brauchen dringend Unterstützung in der Arbeit der Bürgerinitiative, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren und Spenden zur Finanzierung einer möglichen Klage im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren zu sammeln.

Klagen gegen den möglichen Planfeststellungsbeschluss

Wir, die BISS, können als Bürgerinitiative nicht selbst gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss klagen. Eigentümer, betroffene Anwohner und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Berlin (BUND) könnten klagen.
Der BUND hat angesichts der Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub in Teilen der Sonnenallee, Elsenstraße und Markgrafendamm erklärt, eine Klage der Anwohner dieser Straßen tatkräftig zu unterstützen bzw. notfalls selbst wegen
dieser Grenzwertüberschreitungen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Der BUND bietet allen Betroffenen in diesen Straßenabschnitten seine volle Unterstützung an und bittet diese, sich möglichst umgehend mit dem BUND
Berlin in Verbindung zu setzen. Die Kontaktaufnahme ist auch in den Sprechstunden der BISS (donnerstags 18-20 Uhr, Kiezgalerie, Karl-Kunger-Str.15, 12435 Berlin-Treptow) möglich.
Auch die Klage wird Geld kosten – deshalb ist es schon jetzt erforderlich mit der Spendensammlung zu beginnen.

Einwendungstexte

Im Folgenden eine Suchfunktion und eine Aufstellung von Texten für Einwendungen. Fehlen Einwendungsgründe? Bitte melden Sie sich bei uns!

 

 

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